Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen Bernd Henniges e. K. (nachfolgend Verkäufer genannt) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend Unternehmer genannt), sowie ihren privaten Kunden (nachfolgend Verbraucher genannt), soweit nichts Abweichendes oder Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1. Vertragsschluss

(1.) Die Produktdarstellung auf der Homepage www.henniges-innentueren.de stellt kein verbindliches Angebot dar. Es ist lediglich eine Aufforderung, Angebote abzugeben.

(2.) Bestellungen werden nur in schriftlicher oder elektronischer Form, also per Telefax, E-Mail oder Brief entgegengenommen.

(3.) Bei einer verbindlichen Bestellung kommt der Vertrag nach Zugang des Angebots bei dem Verkäufer zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklarung der Annahme bedarf.

2. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1.) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

(2.) Die Widerrufsmöglichkeit ist bei Montage der gelieferten Waren ausgeschlossen. Des Weiteren sind Waren, die kundenspezifisch hergestellt werden (Sonderanfertigungen, Verglasungen in Innentüren etc.) vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

(3.) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

(4.) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

(5.) Der Widerruf ist zu richten an:

(6.) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Waren ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung können Sie vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

3. Preise und Zahlung

(1.) Die Preise in unseren Angebotsunterlagen stellen "Abhol-Nettopreise" dar, d. h. hinzu kommt in jedem Fall die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(2.) Ergeben sich nach Vertragsschluss mit einem Unternehmer Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- und Materialkosten, Erhöhungen der Umsatzsteuer oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechnungsgrundlage zu erhöhen.

(3.) Liegen bei einem Vertragsschluss mit einem Verbraucher zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin, bzw. der Abholung der Ware mehr als 4 Monate, gilt die vorstehende Anpassungsklausel des Absatz 2 entsprechend.

(4.) Rechnungen sind, soweit nicht anders bestimmt, Zug um Zug gegen Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind erst bewirkt, wenn der Verkäufer endgültig über den Betrag verfügen kann.

(5.) Ist der Kunde Unternehmer, so schuldet er vom Tage der Fälligkeit bis zum Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p. a.

(6.) Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber und nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

(7.) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

4. Abholung

Soweit nicht anders vereinbart, ist die bestellte Ware beim Verkäufer abzuholen. Nach Fertigstellung erhält der Kunde eine Rechnung mit der Aufforderung, die Ware binnen einer Frist von 2 Wochen abzuholen. Ware kann nur wahrend der gewöhnlichen Geschäftszeiten des Verkäufers abgeholt werden.

5. Versand

(1.) Ist Lieferung vereinbart, erfolgt sie durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Die Art des Versandes und der Verpackung liegt im Ermessen des Verkäufers.

(2.) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware mit der übergabe der Ware an den Kunden, bei Unternehmern mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Ubergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3.) Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und vom Verkäufer bestätigt wurde, sind Lieferzeitangaben nur annähernd und damit als unverbindlich zu betrachten. Gleichwohl wird sich der Verkäufer bemühen, angegebene Lieferzeiten einzuhalten.

(4.) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, wenn die Lieferverzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ereignisse höherer Gewalt - insbesondere auch Zufall - sind dem Verkäufer nicht anzulasten. Das Recht des Kunden, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

(5.) In Fällen höherer Gewalt und sonstiger, nicht vom Verkäufer zu vertretender Ereignisse (sowohl im eigenen Werk als auch bei seinen Lieferanten), die eine fristgerechte Lieferung verzögern oder unmöglich machen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist von maximal bis zu zwei Monaten in Anspruch zu nehmen oder nach Ablauf dieser Frist, bzw. bei dauernder Unmöglichkeit der Leistung, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Ereignis entweder nach Abschluss des Vertrages eingetreten oder dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt geworden ist und er die Unkenntnis nicht zu vertreten hat.

(6.) Im Falle des Rücktritts ist der Verkaufer verpflichtet, dem Kunden etwaige Zahlungen zu erststatten.

(7.) Schadensersatz statt der Leistung nach § 281 BGB oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach § 284 BGB kann der Kunde in diesen Fällen nicht verlangen.

6. Zahlungs- und Annahmeverzug

(1.) Zahlungsverzug tritt spatestens ein, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt für Verbraucher nur, wenn darauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

(2.) Bei Verbrauchern werden im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig, sofern vom Verkäufer kein höherer Zinsschaden nachgewiesen wird.

(3.) Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er nach Aufforderung die bereitstehende Ware nicht binnen einer zweiwöchigen Abholfrist beim Verkäufer abholt. Während des Annahmeverzugs schuldet der Kunde für jeden Werktag anfallende Lagerkosten in Höhe von 2,50 €. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(4.) Der Kunde hat im Falle des Zahlungs- und/oder Annahmeverzugs auch die Mahnkosten in Höhe von 1,50 € pro Mahnung zu tragen. Dies gilt nicht für eine verzugsbegründende Mahnung.

7. Eigentumsvorbehalt

(1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, ganz gleich, ob es sich um Nebenkosten für Verpackung, Fracht, Transport oder ähnliche Kosten handelt, Eigentum des Verkäufers.

(2.) Ist der Kunde Unternehmer, so ist er, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, das Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt hiermit alle ihm aus diesen Veräußerungen jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an den Verkäufer ab. Hierüber kann der Verkäufer in jedem Einzelfall eine besondere schriftliche Abtretungserklärung vom Unternehmer fordern. Zum Forderungseinzug ist der Unternehmer solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt.

(3.) Der Kunde ist nicht befugt, das Vorbehaltseigentum zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen seitens Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

8. Gewährleistung

(1.) Bei Holz handelt es sich um einen gewachsenen Werkstoff, d. h. Furnierstämme fallen in Farbe und Struktur unterschiedlich aus. Naturbedingte Unterschiede und Eigenarten der verschiedenen Holzarten stellen keinen Sachmangel dar.

(2.) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen oder Prospekten. Die Übernahme einer Garantie im Sinne von § 443 BGB ist damit nicht verbunden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(3.) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Ware und in jedem Fall vor einer Weiterverarbeitung und Montage dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Mängelrügen sind insoweit ausgeschlossen.

(4.) Die weitergehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten für Unternehmer gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.

(5.) Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.

(6.) Solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen zur Nacherfüllung nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung unberührt. Der Kunde trägt die Darlegungs- und Beweislast für ein Fehlschlagen der Nacherfüllung.

(7.) Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren seine Gewahrleistungsrechte innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Erfüllungs- und Gerichtsort für sämtliche Streitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselklagen - der Sitz des Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, bei Rechtsstreitigkeiten ggf. auch das für den Käufer allgemein zuständige in- oder ausländische Gericht in Anspruch zu nehmen.

10. Datenschutz

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Daten seiner Kunden (Name, Adresse, Zahlungsweise) ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge und zum Zwecke der Kundeninformation zu verwenden und elektronisch zu speichern. Insbesondere findet die Weitergabe der Kundendaten an Dritte (z. B. Paketdienste oder Kreditinstitute) ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung statt. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, hat der Kunde ein Recht darauf, die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern oder löschen zu lassen. Der Verkäufer wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), beachten. Der Kunde stimmt der Speicherung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im oben beschriebenen Rahmen zu.

11. Sonstiges

(1.) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des Vertragsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

(2.) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

(3.) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(4.) Fremde AGB, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden sowie abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten keinerlei Wirkung. Fremde Abwehrklauseln sind unwirksam.

(5.) Mit Erscheinen bzw. Vorlage dieser Bedingungen verlieren alle früheren Abmachungen ihre Gültigkeit.


Stand: 01.10.2017

vendor/bootstrap/css/